Landratsamt Rastatt, Pressestelle

Info

Leckeres Essen ist ein Highlight bei Veranstaltungen. Jedoch können Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln zu schweren Erkrankungen führen. Gerade bei Freizeiten oder Festen ist schnell in großer Personenkreis betroffen. Im Seminar erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben, damit das gemeinsame Essen ungetrübt bleibt. 

Das Seminar beinhaltet eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt. Die Erstbelehrung ist je nach Veranstaltungsart gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten betragen 39 € pro Person. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar an das Gesundheitsamt. Eine Quittung kann ausgestellt werden. 

Referenten:

Anke Maraite, Gesundheitsamt, Infektionsschutz/Umwelt
Sascha Reddig, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Hinweis:
Die Seminare richten sich an interessierte Personen (ab 15 Jahren) aus der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Rastatt. Anmeldungen von Personen außerhalb des Landkreises können nur nachrangig berücksichtigt werden. Pro Verein/Institution können sich 4 Personen anmelden. Bei ausreichender Kapazität können gerne weitere Personen teilnehmen. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch mit uns Kontakt auf: 07222 381-2257.


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