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Einführung Finanzen im Verein – Buchhaltungspflicht und Steuern im Verein

Jeder Verein ist gesetzlich zur Buchhaltung verpflichtet. Dies ergibt sich zuallererst aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das jeden Verein oder besser seinen Vorstand zur finanziellen Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern verpflichtet. Hinzu kommen weitere Verpflichtungen aus dem Steuerrecht für gemeinnützige oder wirtschaftlich tätige Vereine und förderrechtliche Pflichten bei bestimmten Zuwendungen für einen Verein. Das Seminar gibt einen kurzen Ãœberblick zu den Themen Buchhaltung und Steuern im Verein.


Referent/in: Melanie Hörenz-Pissang

Kategorien: Finanzen/ Förderung/ Spenden


Teilnehmer

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Für ehrenamtlich Engagierte aus dem Freistaat Sachsen übernimmt das Sächsische Sozialministerium die Teilnehmerbeiträge.

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