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INHALT

 


Fast alle Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherrn und Ingenieur haben ihren Ursprung in dem, was einmal vereinbart wurde – oder eben nicht. Trotzdem wird allzu oft dem Vertrag über die zu erbringende Ingenieurleistung zu Beginn der Zusammenarbeit nicht die notwendige Aufmerksamkeit oder Sorgfalt zuteil, so dass im Ernstfall häufig nicht nur unklar ist, was vereinbart wurde, sondern ob überhaupt etwas vereinbart wurde, also ein Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Diskussionen hierüber enden nicht selten zulasten desjenigen, der seine Leistung im Vertrauen auf den scheinbar erhaltenen Auftrag bereits erbracht hat. Wie dem von Anfang an aus dem Weg gegangen werden kann, wird in dieser Veranstaltung erläutert – von A wie Akquise bis W wie Widerruf.



REFERENT 



Dr. Andreas Digel

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Fortbildungspunkte: 4 FP, Registrierungsnummer: 119-2026


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  • Eine Stornierung ist bis 8 Kalendertage vor dem Seminar kostenlos möglich, danach fällt die volle Gebühr an.
  • Die Fortbildung findet als Online-Veranstaltung statt.

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