INHALT
Eine länger als geplante Überwachungstätigkeit macht Projekte für Ingenieurinnen und Ingenieure häufig defizitär und sorgt für Frustration. Erst recht, weil eine finanzielle Kompensation für unverschuldete Bauzeitverlängerungen aktuell nur schwer und mit erheblichem Aufwand durchzusetzen ist. Dabei setzt auch der Werkvertrag voraus, dass sich Leistung und Gegenleistung fortgesetzt in einem gleichwertigen Verhältnis bewegen. Im Seminar angesprochen und vertieft werden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Honoraranpassung oder eine sonstige Kompensation für Bauzeitverlängerungen, ebenso wie Strategien und Handlungsempfehlungen für Dokumentation, Nachweisführung und Verhandlung. Erläutert werden zudem die von Auftraggebern zu erfüllenden Voraussetzungen, um Ansprüche an den Verursacher der Bauzeitstörungen durchreichen zu können.
REFERENT
Dr. Andreas Digel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht