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INHALT

 


Eine länger als geplante Überwachungstätigkeit macht Projekte für Ingenieurinnen und Ingenieure häufig defizitär und sorgt für Frustration. Erst recht, weil eine finanzielle Kompensation für unverschuldete Bauzeitverlängerungen aktuell nur schwer und mit erheblichem Aufwand durchzusetzen ist. Dabei setzt auch der Werkvertrag voraus, dass sich Leistung und Gegenleistung fortgesetzt in einem gleichwertigen Verhältnis bewegen. Im Seminar angesprochen und vertieft werden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Honoraranpassung oder eine sonstige Kompensation für Bauzeitverlängerungen, ebenso wie Strategien und Handlungsempfehlungen für Dokumentation, Nachweisführung und Verhandlung. Erläutert werden zudem die von Auftraggebern zu erfüllenden Voraussetzungen, um Ansprüche an den Verursacher der Bauzeitstörungen durchreichen zu können.



REFERENT 



Dr. Andreas Digel

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Fortbildungspunkte: 4 FP, Registrierungsnummer: 126-2026


Wichtig! Bitte folgende Punkte beachten:

  • Die Veranstaltung ist kostenpflichtig.
  • Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer. > Zum Flyer
  • Eine Stornierung ist bis 8 Kalendertage vor dem Seminar kostenlos möglich, danach fällt die volle Gebühr an.
  • Die Fortbildung findet als Online-Veranstaltung statt.

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