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Datenschutz und Schweigepflicht in der Schulsozialarbeit und Institutioneller Kinderschutz –Verstetigung von Schutzkonzepten im Bereich Jugendhilfe und Schule


Am Vormittag haben wir Frau Prof. Hundt zu einem Fachvortrag zum Thema Datenschutz und Schweigepflicht in der Berliner Schulsozialarbeit eingeladen. Schulsozialarbeit ist in der Praxis immer wieder gefordert, mit vielfältigen Handlungsanforderungen in den unterschiedlichen Situationen professionell und reflektiert umzugehen und gangbare Lösungen zu entwickeln. Die rechtlichen Vorschriften hierzu stellen eine rahmensetzende Orientierung für die jeweiligen Einzelfallentscheidungen innerhalb des Spannungsfeldes dar. Neben dem Vortrag üben wir an Fallbeispielen.

Implementierung von Schutzkonzepten

Im Rahmen des Trägerprozesses „Institutioneller Kinderschutz“ haben sich alle Projekte im Bereich Jugendhilfe und Schule mit unseren Bausteinen des Schutzprozesses auseinandergesetzt und ihre Konzepte erarbeitet. Der § 79a SGB VIII fordert zudem, Verfahren zur Sicherstellung des Schutzauftrages kontinuierlich in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen, damit aus positiven sowie kritischen Erfahrungen gelernt werden kann und Weiterentwicklung ermöglicht wird.

Die Verstetigung von Schutzprozessen beinhaltet eine kontinuierliche Überprüfung aller Bausteine des Konzepts und die Implementierung klarer Verhaltensrichtlinien. Um eine langfristige und wirksame Umsetzung des Schutzprozesses zu gewährleisten, machen wir euch an diesem Fachtag mit unseren Materialien zur Verstetigung des Schutzprozesses vertraut.

Datenschutz und Schweigepflicht in der Schulsozialarbeit

Einführung Materialien zur Verstetigung des IKS Prozesses

Einführung sexualpädagogisches Konzept


Zielgruppe (siehe unten)       Leitungen, Koordinator*innen und pädagogische Fachkräfte aus dem Bereich Jugendhilfe und Schule

               


Seminarzeit  Fachtag: Datenschutz und Schweigepflicht in der Schulsozialarbeit und Verstetigung IKS
05.06.2026, 9:00-17:00 Uhr

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