Jährliche Sicherheitsunterweisung auf dem Bau
Arbeitgeber sind in der Pflicht:
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich über den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit umfänglich und angemessen zu unterweisen.
Der Unterwiesene soll sich am Ende richtig verhalten können und wollen, um den Arbeitsalltag gesund und sicher zu gestalten.
Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine
Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit
- die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
Unterweisungsthemen:
- Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsmedizin
- Arbeits.- und Wegeunfall
- Notfallmaßnahmen
Erste Hilfe
Brandschutz
- Gefährdungen und Mindestgrundsätze auf Baustellen
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Umgang mit elektr. Geräten und Leitungen
- Stürzen, Rutschen, Stolpern
- Öffnungen und Vertiefungen (Anlegen von Baugruben)
- Leitern, Tritte und Gerüste
- PSA gegen Absturz und PSA allgemein
- Flurförderzeuge und Erdbaumaschinen
- Krane /Anschläger
- Heben und Tragen
- Gefahrstoffe
Nach der sicherheitstechnischen Unterweisung erhält jede/r Teilnehmer/in eine Teilnahmebescheinigung.
Vorteile für den Betrieb:
- Unterweisungsnachweis für die Sicherheitstechnische Dokumentation
- Rechtssicherheit für den Unternehmer nach Durchführung der Unterweisung
- Zeitersparnis durch Sammelunterweisung
- Kostenlose Dienstleistung Ihrer Bau-Innung Heilbronn
- Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch