Nutzungsbedingungen

Das Unternehmen eveeno, Andreas Bothe, Ellenbogen 8, 91056 Erlangen (nachfolgend "eveeno") bietet den Organisatoren von Veranstaltungen (nachfolgend "Veranstalter") eine Online-Plattform zur bequemen und schnellen Abwicklung von Veranstaltungen aller Art.

Die Plattform unterstützt die Verwaltung von Veranstaltungen verschiedenster Art, den Verkauf von Tickets an die Kunden der Veranstalter (nachfolgend "Teilnehmer") sowie die Kommunikation zwischen Veranstalter und Teilnehmern (zusammen "Nutzer" genannt).

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Institutionen, nicht an Privatpersonen.

1. Registrierung

1.1 Mit der Registrierung akzeptiert ein Nutzer die Nutzungsbedingungen von eveeno.

1.2 Dieses Angebot richtet sich an volljährige Nutzer. Der Nutzer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen und diese Angaben dauerhaft vollständig und aktuell zu halten.

2. Dienstleistungsangebot

2.1 Der Veranstalter beauftragt eveeno damit, als Vertreter mit Abschlussvollmacht im Namen und für die Rechnung des Veranstalters die auf der Plattform von dem Veranstalter eingestellten Veranstaltungen online anzubieten, die Anmeldungen der Teilnehmer entgegenzunehmen und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden.

2.2 eveeno ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist.

2.3 Durch die Anmeldung bzw. dem Erwerb eines Tickets zu einer Veranstaltung kommen vertragliche Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. Der Veranstalter ist für die Abwicklung und die Erfüllung der zwischen ihm und den Teilnehmern geschlossenen Verträge unabhängig von eveeno verantwortlich.

2.4 Wie jeder Online-Dienst ist eveeno von der Bereitstellung technischer Infrastruktur durch Dritte abhängig und kann deshalb keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von eveeno liegen, wie z.B. Stromausfälle, sowie Wartungsbelange können zur zeitweisen Aussetzung der Dienstleistung führen.

3. Entgelte und Abrechnungen

3.1 Für kostenlose Veranstaltungen, bei denen der Eintritt unentgeltlich angeboten wird, kann der Veranstalter die Grundfunktionen der eveeno-Plattform kostenfrei nutzen. Wird der Eintritt nicht direkt vom Teilnehmer bezahlt, sondern von Dritten für diesen übernommen, gilt die Veranstaltung als kostenpflichtig.

3.2 Für kostenpflichtige Veranstaltungen werden gegenüber dem Veranstalter Gebühren für die Softwarenutzung und die Zahlungsabwicklung erhoben (nachfolgend "Servicegebühr"). Die anfallenden Gebühren richten sich nach der auf der eveeno-Webseite veröffentlichten Preistabelle bzw. nach den direkt zwischen eveeno und dem Veranstalter verhandelten Preisen. Der Veranstalter akzeptiert durch das Erstellen und Veröffentlichen einer kostenpflichtigen Veranstaltung die damit verbundene Zahlungsverpflichtung.

3.3 In Abrechnungen, die dem Veranstalter auf der eveeno Plattform zur Verfügung stehen, werden zeitnah zu den Transaktionen Umsätze und Gebühren ausgewiesen.

3.4 Sollte eine Veranstaltung nicht zustande kommen, fallen die Servicegebühren für die verkauften Tickets dennoch an, wenn eveeno die Gründe hierfür nicht zu verantworten hat.

Zahlungsabwicklung durch den Veranstalter

3.5 Der Veranstalter kann bestimmen, dass er selbst die Zahlungen z.B. über ein Veranstalterkonto abwickelt. In diesem Fall obliegt dem Veranstalter die Überwachung der Zahlungseingänge, und er kann mit Hilfe der eveeno-Funktionen Zusagen, Absagen oder Nachrichten an die Teilnehmer senden, um den Zahlungsverkehr zu organisieren.

3.6 eveeno stellt dem Veranstalter nach dem Event eine Rechnung über die angefallenen Servicegebühren. eveeno kann entscheiden, bereits vorher eine Rechnung über die bis dahin angefallenen Servicegebühren zu stellen.

Zahlungsabwicklung durch eveeno

3.7 Der Veranstalter kann eveeno mit der Dienstleistung beauftragen, die Zahlungen direkt vom Teilnehmer über im Online-Zahlungsverkehr übliche Zahlungsdienstleister einzuziehen und die Zahlungen zu verwahren ("eveeno-Zahlungsdienstleistung").

3.8 Der Veranstalter erhält die vereinnahmten Ticketgebühren nach Abzug der Servicegebühren.

3.8.1 Schlussabrechnung: eveeno überweist dem Veranstalter mit einer Schlussabrechnung 5 Werktage nach der Veranstaltung die eingezogenen Ticketgebühren abzüglich der Servicegebühren.

3.8.2 Vorabauszahlung: Bereits vor der Veranstaltung kann eveeno auf Anfrage 70% der bis dahin eingezogenen Ticketgebühren nach Abzug der Servicegebühren auszahlen. Die restlichen 30% der bis dahin eingezogenen Ticketgebühren gelten zur Absicherung von ggf. auftretenden Rückbuchungen durch die Teilnehmer und werden mit der Schlussabrechnung nach der Veranstaltung überwiesen.

3.8.3 Weitere Auszahlungen: In Einzelfällen können nach der Schlussabrechnung noch Ticketgebühren auf dem eveeno-Konto eingehen. In diesem Fall werden diese Gebühren nachträglich überwiesen und die Schlussabrechnung um die betreffenden Beträge ergänzt.

3.9 Die Überweisungen erfolgen auf eine Kontoverbindung, die im Veranstalterprofil hinterlegt wird. Nach Überweisung der Beträge ist der Vertrag von Seiten eveenos erfüllt.

3.10 Bei bestimmten Zahlungsarten (z.B. Lastschrift oder Kreditkarte) besteht die Möglichkeit einer Rückbuchung durch den Teilnehmer. Das Risiko für Rückbuchungen trägt allein der Veranstalter.

Zusatzleistungen

3.11 Der Veranstalter kann durch die Zubuchung von Paketen einer festgelegten Laufzeit (z.B. ein Monat oder ein Jahr) weitere Leistungen und Softwarefunktionen für die Abwicklung seiner Veranstaltungen erhalten. Die Pakete und die darin enthaltenen Leistungen sind auf der eveeno-Webseite veröffentlicht bzw. werden auf Anfrage genannt.

4. Verantwortlichkeit für Inhalte des Veranstalters

4.1 Jeder Veranstalter entscheidet eigenständig und allein, welche Informationen er im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung einschließlich der Festlegung der Ticketpreise und geltenden Umsatzsteuersätzen zur Verfügung stellt. eveeno hat hierauf keinen Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit aller Informationen und Einstellungen der Veranstaltung obliegt dem Veranstalter.

4.2 Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, bei der Nutzung der eveeno-Dienstleistungen wahrheitsgemäße Angaben zu machen und stets nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.

4.3 Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, bei der Nutzung der eveeno-Dienstleistungen geltendes Gesetz sowie die Rechte anderer Nutzer bzw. Dritter zu beachten.

4.4 eveeno übernimmt keine Verantwortung für die von den Veranstaltern bereitgestellten Inhalte, sowie für Inhalte auf vom Veranstalter verlinkten, externen Webseiten.

5. Haftung

5.1 Schadensersatzansprüche gegen eveeno oder dessen Erfüllungsgehilfen, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht verletzt worden ist und sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

6. Beendigung des Vertrages

6.1 Der Veranstalter kann sein Konto bei eveeno jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen und die Nutzung eveeno-Dienstleistungen beenden. Zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Ansprüche von eveeno auf Servicegebühren bleiben hiervon unberührt.

6.2 eveeno kann das Nutzungsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach eigenem Ermessen jederzeit beenden und die Inhalte eines Veranstalters entfernen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn es für eveeno unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von eveeno und des Veranstalters nicht zumutbar ist, das  Nutzungsverhältnis fortzusetzen. Wichtige Gründe sind insbesondere der Verstoß des Veranstalters gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen sowie die erhebliche Beeinträchtigung des Image von eveeno durch die spezifische Nutzung der eveeno-Dienstleistungen. Der Veranstalter stimmt zu, dass eveeno bei einer Vertragsbeendigung aus den oben genannten Gründen weder Nutzern noch Dritten gegenüber haftet.

7. Schlußbestimmungen

7.1 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen der Parteien können telekommunikativ oder per Brief übermittelt werden. Nebenabreden bestehen nicht. 

7.2 Sollte eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

7.3 eveeno behält sich vor, sein Angebot weiter zu entwickeln und abweichende Dienste anzubieten, außer dies ist für den Veranstalter nicht zumutbar.

7.4 eveeno darf den Veranstalter mit Namen und/oder Logo in seiner Referenzkundenliste aufnehmen.

7.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts.

7.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von eveeno.

 

Stand: 17. August 2021

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