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Info
Gemäß Verordnung (EG) 852/2004 Artikel 6 über Lebensmittelhygiene sowie gemäß §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)​​​​​​​
Als Kindertagespflegeperson mit Tätigkeitsschwerpunkt in angemieteten Räumlichkeiten müssen Sie die Teilnahme an einer Schulung gemäß der einschlägigen Richtlinien vorweisen können, da sie täglich mit Lebensmitteln umgehen. Eine solche Schulung ist jährlich zu wiederholen. Grundsätzlich bezieht sich die Schulung auf alle Hygienebereiche, die für Ihre Kindertagespflegestelle relevant sind, wie die Lebensmittel-, Personal- und Gerätehygiene.
Bitte beachten Sie, dass die Lebensmittelhygienebelehrung nicht auf die 12 Fortbildungsstunden angerechnet wird!
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