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Die Durchführung der Mitgliederversammlung in Zeiten der Coronapandemie

Das Coronavirus hat uns alle fest im Griff. Vereine und Verbände sind gerade in der Coronakrise betroffen, weil Versammlungen nicht mehr stattfinden können oder auch Vorstandswahlen ausfallen müssen. Der Gesetzgeber hat zur Abmilderung dieser Probleme kurzfristig Änderungen im Vereinsrecht vorgenommen. Weil die Mitgliederversammlung das höchste Organ des Vereins bzw. Verbands ist, legen das Gesetz und die Rechtsprechung strenge Maßstäbe an, wenn es um die Einladung und Durchführung der Mitgliederversammlung geht. Das gilt auch unter der Geltung der neuen vereinsrechtlichen Regelungen. Auch hier gilt: Ein Verstoß gegen die Spielregeln kann zu Sanktionen führen. Worauf es bei der Mitgliederversammlung -auch und gerade in Zeiten der Coronapandemie- rechtlich ankommt und wie es richtig gemacht wird, ist Gegenstand des Seminars.


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