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Die Online-Inforeihe „Migration und Flucht“ schafft Raum für den Austausch zu aktuellen migrations- und flüchtlingspolitischen Fragen. Den Auftakt der ein- bis zweistündigen digitalen Fachgespräche bildet jeweils ein Impuls von Expert*innen, der anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert wird.

Das Thema der dritten Ausgabe lautet:

Grundrechtsschutz in Geflüchtetenunterkünften: Die Unverletzlichkeit der Wohnung bei Abschiebungen

Die Wohnung ist unverletzlich, heißt es in Artikel 13 Grundgesetz. Auch geflüchtete Menschen, die in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, haben ein Recht darauf, dass ihre Privat- und Intimsphäre geachtet werden. Eine Durchsuchung ihrer Wohn- und Schlafräume ist daher grundsätzlich nur mit einer richterlichen Anordnung zulässig. Das gilt auch im Kontext von Abschiebungen. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem wegweisenden Beschluss vom 30.09.2025 klargestellt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat das Verfahren unterstützt und die Verfassungsbeschwerde geschrieben. Sarah Lincoln (GFF) wird in die Problematik einführen, den Beschluss des BVerfG vorstellen und darstellen, was das für die Praxis von Verwaltung, Betreiberorganisationen von Geflüchtetenunterkünften und Beratungsstellen heißt.

Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge gefördert.

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