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BESCHREIBUNG
Die ZTV M 13 geben bezüglich der Qualifikation des Markierungspersonals sinngemäß folgende Regelung vor:
Markierungsarbeiten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, deren Personal eine ausreichende
Fachkunde auf dem Gebiet der Fahrbahnmarkierung besitzt.
Bei der Ausführung von vorübergehenden Markierungen auf innerörtlichen Straßen und Landstraßen
gemäß RSA Teil B bzw. C ist der Nachweis der Fachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einer
mindestens zweitägigen Lehrveranstaltung zum Thema Fahrbahnmarkierung bei einer von der BASt
anerkannten unabhängigen Institution ausreichend.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei der Applikation von endgültigen bzw. vorübergehenden
Markierungen eine geschulte und geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen des eigenen Betriebes anwesend ist.
Die Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen muss sich vor Ort durch Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises identifizieren lassen können.
Aufgrund dieser Anforderungen an das Markierungspersonal, bieten wir einen speziellen zweitägigen Lehrgang
für vorübergehende gelbe Markierungsarbeiten im Bereich von Arbeitsstellen auf Stadt- u. Landstraßen an.
Dieser Lehrgang führt nicht zu einer Berechtigung zur Durchführung von Markierungsarbeiten auf Autobahnen.
Es dürfen lediglich gelbe (vorübergehende) Markierungen im Bereich von Stadt- und Landstraßen verlegt werden.
INHALT
› Regelwerke: ZTV M13, TL M, RMS
› Rechtsgrundlagen: VOB, StVO
› Grundwissen Fahrbahnmarkierungen
› Markierungsstoffkunde
› Fahrbahndeckenkunde
› Applikationstechnik
› Demarkierung
› Qualitätsüberwachung
› am Ende des Seminars findet eine kleine Prüfung (Multiple-Choice-Test) statt, die es für die Erlangung des
Zertifikats von den Teilnehmern zu bestehen gilt.
REFERENT
Martin Url
RSA Schulungsteam