ÖJV-Bayern e.V.

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Teilnehmer

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Sonstiges

Die Anmeldung zur Prüfung hat spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich zu erfolgen.
Das Nenngeld ist bis spätestens zehn Tage vor der Prüfung zu entrichten.

Das Nenngeld gilt als Reuegeld, wenn der gemeldete Hund nicht geführt oder nicht vollständig durchgeprüft wird.
Eine Rückerstattung kann bis spätestens zwei Wochen vor der Prüfung erfolgen, sofern ein nachweisbar vernünftiger Grund vorliegt.


Als vernünftige Gründe gelten insbesondere:

  • Erkrankung des Hundes
  • Verletzung des Hundes
  • Tod des Hundes

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