Anmeldung

Ge,äß Infektionsschutzgesetz §34 für Kita und Kindertagespflege. Auch das gehört zur Arbeit mit Kindern dazu: Mitarbeiter*innen, die in Einrichtungen Minderjährige betreuen, müssen alle 2 Jahre an einer Belehrung gemäß §34 IfSG, Absatz 1-5, teilnehmen. Was nach Belehrung klingt, ist jedoch wichtig, wenn die Rahmenbedingungen und Ressourcen knapp werden. Denn Krankheiten lassen Ressourcen noch knapper werden.


Hinweise

  • Kosten: keine
  • Zeitumfang: 2,0 Stunden

Anmeldung und Zugang unter:

InDiPaed

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