Ge,äß Infektionsschutzgesetz §34 für Kita und Kindertagespflege. Auch das gehört zur Arbeit mit Kindern dazu: Mitarbeiter*innen, die in Einrichtungen Minderjährige betreuen, müssen alle 2 Jahre an einer Belehrung gemäß §34 IfSG, Absatz 1-5, teilnehmen. Was nach Belehrung klingt, ist jedoch wichtig, wenn die Rahmenbedingungen und Ressourcen knapp werden. Denn Krankheiten lassen Ressourcen noch knapper werden.
Hinweise
- Kosten: keine
- Zeitumfang: 2,0 Stunden
Anmeldung und Zugang unter:
InDiPaed