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KI und Polizeiarbeit: Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit


„Kommissar KI ermittelt“ heißt es immer häufiger bei der Polizei. Seine Möglichkeiten sind immens: Neue Analysemethoden können in kürzester Zeit entscheidende Informationen aus umfangreichen Aktenbeständen herausfiltern, mittels Gesichtserkennung und Verhaltensanalyse können „Gefährder“ und vermisste Personen identifiziert werden, KI kann auch Bilddatenmengen aus dem Internet, zum Beispiel in Zusammenhang mit Kinderpornographie, für die Strafverfolgung aufbereiten, Chatverläufe und SocialMedia können durchforstet werden.


Viele dieser Möglichkeiten von KI befinden sich in der Testphase und oftmals fehlen gesetzliche Grundlagen. Für ganz verschiedene Anwendungskontexte sind juristische Klärungen zu machen, zum Beispiel mit Blick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Menschenwürde. Es stellt sich in jedem Fall die gesellschaftliche Frage, wie intensiv KI-Instrumente für die Sicherheit eingesetzt werden können, ohne die Freiheitsrechte unverhältnismäßig einzuschränken. Mit dieser Ausgabe der „Demokratie im Gespräch“ wollen wir zu dieser Diskussion einen Beitrag leisten.​​​​​​​

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