Anmeldung

Was kann beim Jugendamt beurkundet werden?

  • Schulung
  • Kostenfrei und Online
  • Zielgruppe: Fachkräfte

Veranstaltungsinfos


Von der Vaterschaftsanerkennung bis hin zum Unterhaltstitel – es gibt zahlreiche Beurkundungen, die für Alleinerziehende bedeutsam sind.
Nicht für jede Urkunde müssen die Alleinerziehenden zum Notar, denn auch das Jugendamt kann Beurkundungen durchführen.

  • Welche Urkunden stellt das Jugendamt aus?
  • Welche erforderlichen Unterlagen benötigt das Jugendamt für eine Beurkundung?

Unser Experte Stefan Böhler leitet als Abteilungsleiter im Jugendamt die Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft.
Dazu gehören auch die Beurkundungen nach § 59 SGB VIII.


Nach dem Input besteht die Möglichkeit, dass Sie Fragen aus Ihrer Beratungspraxis stellen können. Die Schulung dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei.


Zielgruppe: Ausschließlich für Fachkräfte

Referent: Stephan Böhler, Abteilungsleiter im Jugendamt (Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft, dazu gehören auch die Beurkundungen nach § 59 SGB VIII.)


Ansprechpartner*in: Ute Zimmermann, zimmermann@vamv-nrw.de, 0201/87 774-77

Veranstalter: Landesfachstelle Alleinerziehende


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