Sorgerecht + Kindeswohlgefährdung (§1666)
- Schulung
- Kostenfrei und Online
- Zielgruppe: Fachkräfte
Veranstaltungsinfos
"Was im §1666 (BGB) zur Kindeswohlgefährdung steht, wird von Trennungseltern häufig sehr unterschiedlich interpretiert: "Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind." Wir beantworten Ihre Fragen aus der Beratungspraxis:
- Ab wann handelt es sich um eine Kindeswohlgefährdung?
- Nicht einverstanden mit dem Erziehungsstil des anderen Elternteils - was können Alleinerziehende tun, um auf eine Veränderung hinzuwirken?
- Ab wann kann oder muss das Sorgerecht entzogen werden?
Die Expertin für Kindschaftsrecht und Fachanwältin für Familienrecht, Karola Rosenberg, bringt Sie in ihrem Input zum Thema Sorgerecht auf den neuesten Stand. Nach dem Input besteht die Möglichkeit, dass Sie Fragen aus Ihrer Beratungspraxis stellen können. Die Schulung dauert ca. 60-90 Minuten und ist kostenfrei.
Zielgruppe: Ausschließlich für Fachkräfte
Referent*in: Karola Rosenberg, Fachanwältin für Familienrecht
Karola Rosenberg ist Fachanwältin für Familienrecht und Expertin für Fragen im Kindschaftsrecht. Auf Instagram erklärt sie leicht verständlich Themen aus dem Familienrecht, beantwortet Fragen und gibt spannende Einblicke aus dem Familiengericht.
Ansprechpartnerin:
Ute Zimmermann (zimmermann@vamv-nrw.de) Tel.: 0201 82 774 77
Veranstalter: Landesfachstelle Alleinerziehende