Absage aus wichtigem Grund durch Veranstalter
Wir haben das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen oder Krankheit des Referenten, Veranstaltungen abzusagen oder zu verlegen. Bei Absage werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten des Teilnehmers oder des Auftraggebers wegen Ausfalls von Veranstaltungen oder Änderungen des Ablaufplans ist vorbehaltlich weiterer Haftung ausgeschlossen.
Der Wechsel der Referenten oder Änderungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer oder Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Stornierung durch den Teilnehmer oder Auftraggeber
Der Teilnehmer oder Auftraggeber kann über die gesetzlichen Vorschriften hinaus ohne Angabe von Gründen den Vertrag stornieren, wenn er uns die Stornierung unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilt.
Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung.
Bei rechtzeitiger Stornierung erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht und erscheint der Teilnehmer oder der Auftraggeber nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer oder Auftraggeber zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet.
Bei rechtzeitiger Stornierung bzw. Umbuchung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 50,00 EUR pro Seminar erhoben. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle einer Stornierung unter Einbehaltung der ggf. entstandenen Verwaltungskostenpauschale unverzüglich erstattet.