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Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird es ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen schrittweise verpflichtend, auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umzustellen. Welche Pflichten kommen auf soziale Organisationen zu? Welche Förderung gibt es? Und welche technischen Lösungen kommen unter welchen Voraussetzungen in Betracht?
Diesen Fragen widmen wir uns in einer Infoveranstaltung mit fachlicher Unterstützung von Frank Kuhlmey, Bereichsleiter Energie- und Klimaschutzmanagement bei der Landesenergieagentur Thüringen. Zusätzlich blicken wir darauf, wie eine methodische Vorgehensweise zur energetischen Gebäudeoptimierung mit dem Ziel der Klimaneutralität aussehen kann.