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S 10 - Strafanzeige – eine sinnvolle Intervention bei sexualisierter Gewalt?

In der Arbeit mit von sexualisierter Gewalt Betroffenen werden Pädagog*innen immer wieder auch mit strafrechtlichen Fragen konfrontiert. Oft besteht Unsicherheit darüber, ob eine Strafanzeige erstattet werden muss, welche Rechte und Pflichten sowohl die Betroffenen als auch professionell Beteiligte in diesem Zusammenhang haben, was eigentlich auf die Einzelnen zukommt, wenn eine Anzeige erstattet wird und wie relevant dieser Schritt für den Schutz von Betroffenen ist.

In der Regel stellt ein Strafverfahren für alle Beteiligten eine hohe psychische Belastung dar, geprägt von Unsicherheiten und beeinflusst von der Dynamik, die sexualisierte Gewalt auslöst. Das Helfersystem sowie unterstützende Angehörige geraten oft in eine Krise, Betroffene müssen sich häufig mit den wiederkehrenden Gefühlen und Folgen der sexualisierten Gewalt auseinandersetzen.


Inhalte der Fortbildung werden sein:

  • Überlegungen pro und contra Strafanzeige
  •  Ablauf eines Strafverfahrens
  • Rechte und Pflichten betroffener Mädchen*, Jungen* und Frauen*
  • Aspekte psychosozialer Unterstützung für Betroffene, um die psychische Belastung so gering wie möglich zu halten
  • Was brauchen professionell Beteiligte, um betroffene Mädchen*, Jungen* und Frauen* (und ggf. deren Angehörige) in einem Strafverfahren begleiten zu können?

Die Arbeit an Praxisbeispielen der Teilnehmer*innen ist erwünscht.



Zielgruppe:         Soziale Fachkräfte in der Beratung und Betreuung von Frauen

Termin:                Fr. 12.06.2025, 9:00 – 16:30 Uhr

Referentinnen:  Sabine Platt & Brigitte Weiss

Ort:                       Dostojewskistr. 14, 65187 Wiesbaden (Fortbilungszentrum von Wildwasser Wiesbaden e.V., 
                               siehe Wegbeschreibung)

Kosten:                € 125,00

Hinweis:      

Dies ist ein Aufbauseminar. Voraussetzung dafür sind Grundlagenkenntnisse, die durch eines unserer Basisseminare (Thema „Gewalt statt Geborgenheit – Einführung in die Thematik der sexualisierten Gewalt“) oder auf anderem Wege erworben wurden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kenntnisse ausreichen, wenden Sie sich doch bitte per E-Mail oder telefonisch an uns.

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