Anmeldung beendet

Wer als Verein oder Einrichtung erfolgreich sein will, muss nicht nur gute Arbeit leisten, sondern auch in der Öffentlichkeit präsent sein. Gute Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist hier von großer Bedeutung.  

Ziel und Nutzen: Dieser Workshop bietet einen umfassenden Einblick in die Mechanismen der Medien und vermittelt Tipps, wie man erfolgreich Öffentlichkeitsarbeit betreiben kann. Damit es später mit der Umsetzung in der Praxis klappt, gibt es viele praktische Ãœbungen zu Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes, Pressemitteilungen, Interviews und Pressegesprächen.

Hier sind Sie richtig, wenn Sie lernen wollen, wie sie Kontakte zu Medien aufbauen, im Umgang mit den Medienvertreter*innen sichererer werden, gute Pressemitteilungen schreiben und gute PR-Aktionen organisieren können. Außer Interesse am Thema gibt es keine Voraussetzungen für die Teilnahme. 

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Hygieneschutzregularien für Ihren Aufenthalt auf Kloster Banz. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.hss.de/veranstaltungen.

Die Fortbildung wird in Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung angeboten.

Referenten: Ella Schindler, Redakteurin
Ort: Kloster Banz, Bad Staffelstein
Teilnahmebeitrag: 130 â‚¬

Zum Programm

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. 

Das LBE-Fortbildungsteam

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Wir möchten ein lebendiges Netzwerk sein und ggf. Foto-, Video- und Audioaufnahmen der Veranstaltung der Öffentlichkeit zugänglich machen, damit auch andere von unserer Arbeit erfahren. Deshalb beabsichtigen wir Foto-, Video- und Audioaufnahmen zu erstellen. Wir bitten Sie darum, hierzu Ihr Einverständnis zu geben, sodass das Aufnahmematerial erstellt und veröffentlicht werden darf. Zur Einverständniserklärung.

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Stornierungsbedingungen der Hanns-Seidel-Stiftung

Stornierungen sind bitte nach Erhalt der Anmeldebestätigung schriftlich an das LBE (fobi@lbe-bayern.de) oder die Hanns-Seidel-Stiftung zu richten. Absagen bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Danach werden 50 %, ab dem 3. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen 100 % der Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr entfällt bei Krankheit (Vorlage eines ärztlichen Attests) oder bei schwerwiegenden persönlichen Gründen (Nachweis erforderlich).


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