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Partnerschaftsgewalt kommt in allen sozialen Schichten, Herkunfts- und Identitätsgruppen vor. In manchen Beziehungen tritt sie selten und situativ auf, in anderen Familien gehört sie zum Alltag. In diesem Fall handelt ein Partner dauerhaft dominant und überschreitet Grenzen, die Gewalt tritt wiederkehrend und eskalierend auf, sodass das Gegenüber – meist Frauen und/oder Kinder – nachhaltig und systematisch geschwächt, gedemütigt und bedroht sind.
 Kinder sind immer von den Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt betroffen, so dass das Miterleben von Partnerschaftsgewalt heute als eine Form der Gewalt gegen Kinder und als „gewichtiger Anhaltspunkt“ einer Kindeswohlgefährdung bewertet wird.

Mit ihrem gesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, haben Jugendämter eine besondere Verantwortung für die Themen Schutz und Hilfe im Kontext von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Wirksamer Kinderschutz gelingt insbesondere dann, wenn die beteiligten Fachkräfte und Institutionen gut zusammenarbeiten, ihre Perspektiven verbinden und eine gemeinsame fachliche Orientierung entwickeln.

Wie können Jugendämter angemessen mit Hinweisen auf Partnerschaftsgewalt umgehen? Was bedeutet dies für die Gestaltung von Beratungs- und Hilfeprozessen? Welche besonderen fachlichen Anforderungen ergeben sich für die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, etwa bei Sorge- und Umgangsregelungen? Und wie lassen sich auf dieser Grundlage Kooperationen zum Wohle der Kinder gestalten? 

An diese Fragen knüpft die Veranstaltung an. Im Mittelpunkt stehen Empfehlungen, die bis 2022 in einer umfassenden Zusammenarbeit von Fach- und Leitungskräften aus dreizehn Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen erarbeitet wurden. Ausgangspunkt des Projekts war der Wunsch der Jugendämter nach einer gemeinsamen Orientierung für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz bei Partnerschaftsgewalt.

Frau Weber gibt einen umfassenden Einblick in die Inhalte der Empfehlung und stellt fachliche Orientierungen und Gelingensfaktoren für die Aufgabenwahrnehmung in den Sozialen Diensten der Jugendämter und die Gestaltung von Kooperationen vor. Thematisiert werden unter anderem Besonderheiten bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags sowie die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit und fachliche Hinweise zur Gestaltung von Umgangsregelungen für Kinder nach Partnerschaftsgewalt. 


Zielgruppe: 

Leitungs- und Fachkräfte aus Jugendämtern und alle angrenzenden Handlungsfelder (Familiengericht, freie Träger und Beratungsstellen)


Referent: 

Dr. Monika Weber, Fachberaterin für Konzept- und Qualitätsentwicklung im LWL-Landesjugendamt Westfalen und Leiterin der Arbeitsgruppe


Datum/Zeit: 

Mittwoch, 18.08.2027 von 13.00 bis 16.00 Uhr



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