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Wie ist das mit dem Unterhalt im Wechselmodell?

  • Schulung
  • Kostenfrei und Online
  • Zielgruppe: Fachkräfte

Veranstaltungsinfos


Neben dem Anspruch auf Zahlung des Elementarunterhalts können Ansprüche des Kindes auf Kostentragung für Zusatzbedarfe wie Kindergartenbetreuungskosten, Nachhilfeunterricht, Zahnspange etc. entstehen. Diese Kosten sind grundsätzlich von beiden Eltern zu tragen. Ob Zusatzbedarfe überhaupt vom fernen Elternteil mitzutragen sind und ggf. in welcher Höhe, dazu gibt es zahlreiche Rechtsprechung, über die wir in dieser Schulung ein Überblick geben.

  1. Welche Kosten fallen unter Mehr- oder Sonderbedarf?
  2. Wie sind diese Kosten auf die Eltern aufzuteilen?
  3. Was ist bei der Geltendmachung der Kostenbeteiligung zu beachten?

Unsere Expertin Petra Birnstengel ist Juristin und Referentin zum Kinder- und Jugendhilferecht beim Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF).


Nach dem Input besteht die Möglichkeit, dass Sie Fragen aus Ihrer Beratungspraxis stellen können. Die Schulung dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei.



Zielgruppe: Ausschließlich für Fachkräfte


Ansprechpartner*in: Ute Zimmermann (zimmermann@vamv-nrw.de) Tel.: 0201 - 82 774-77


Veranstalter: Landesfachstelle Alleinerziehende

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