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Der Gesetzgeber forciert die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Vernetzung aller Akteure*innen im Gesundheitswesen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Gewährleistung eines sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austauschs von Informationen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen werden Vorgaben zur Implementierung der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen formuliert und Anreize geschaffen, diese auszuführen. Krankenhäuser sind bereits seit 01.01.2021 verpflichtet, dies umzusetzen; für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen besteht die Verpflichtung ab 01.07.2025, für Rehabilitationskliniken ist dies noch optional. Im Seminar wird auch die digitale Antragstellung und der seit 01.10.2024 geltende Antrag auf Anschlussrehabilitation gegenüber der GKV dargestellt.
Die Implementierung der verschiedenen Anwendungen der TI stellt die Organisationen vor große Herausforderungen und verändert bestehende Prozesse – auch für die Soziale Arbeit. Im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes konnten Krankenhäuser Förderanträge zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Digitalisierung der internen und sektorenübergreifenden Prozesse stellen. Gleichzeitig sind Krankenhäuser durch das Förderprogramm auch gezwungen, Maßnahmen zur Digitalisierung umzusetzen. Relevant sind in diesem Zusammenhang insbesondere die sogenannten Patientenportale, die ein digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patient*innen zu Nachversorger*innen ermöglichen. Weitere Digitalisierungsmaßnahmen, wie die digitale Unterschrift, werden thematisiert.
Das Web-Seminar gibt einen Überblick über die für die Soziale Arbeit relevanten Aspekte.
Referent*innen
Sibylle Kraus (Mitglied des Gesamtvorstands der DVSG)