Im Falle einer Absage durch den Auftraggeber, kann eine Ersatzperson einspringen. Wird keine Ersatzperson gefunden, gelten folgende Ausfallregelungen:
- Bei Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kosten als Ausfallgebühr berechnet.
- Bei Absage bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75% der Veranstaltungsgebühr.
- Bei späterer Absage 100% der Veranstaltungsgebühr.
- Es besteht auch die Möglichkeit, auf eine andere Veranstaltung umzubuchen.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Veranstalter wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.