Anmeldung
Info
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI entsprechen einem sogenannten Teilleistungssystem. Das SGB XI beinhaltet einen abschließenden Leistungskatalog, der finanziell gedeckelt ist. Leistungen, die entweder nicht gesetzlich definiert sind oder bei denen ein höherer Bedarf besteht, müssen von den Leistungsbezieher*innen selbst finanziert werden.
Ist die pflegebedürftige Person nicht in der Lage, den Bedarf aus eigenen Mitteln zu bestreiten, besteht die Möglichkeit Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII zu beantragen. Dies ist sowohl möglich für die ambulante Pflege als auch für die teilstationäre und stationäre Pflege, wobei sich die Bedarfsermittlung und Gewährung der Leistungen voneinander unterscheiden. In dem Kurz-Webseminar werden die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen der Hilfe zur Pflege dargestellt sowie der Grundsatz der Bedarfsermittlung erläutert.
Referent*innen
Katrin Mimus