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Wie ist das mit dem Unterhalt im Wechselmodell?

  • Schulung
  • Kostenfrei und Online
  • Zielgruppe: Fachkräfte

Veranstaltungsinfos


Das Wechselmodell ist eines von vielen verschiedenen Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien. Abweichend von dem gesetzlich geregelten Regelfall "eine betreut, einer zahlt", betreuen beide Eltern zu gleichen Anteilen das Kind. Wie wirkt sich das auf den Barunterhaltsanspruch des Kindes aus?

  1. Wer zahlt Unterhalt, wenn das Kind bei beiden Eltern lebt?
  2. Muss im Wechselmodell überhaupt Unterhalt gezahlt werden?
  3. Wie sind Kosten für Mehr- und Sonderbedarfe zu berücksichtigen?

Nach dem Input besteht die Möglichkeit, dass Sie Fragen aus Ihrer Beratungspraxis stellen können. Die Schulung dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei.


Zielgruppe: Ausschließlich für Fachkräfte


Referent*in: Petra Birnstengel, Juristin und Referentin zum Kinder- und Jugendhilferecht beim Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF).


Ansprechpartner*in: Ute Zimmermann (zimmermann@vamv-nrw.de) Tel.: 0201 - 82 774-77


Veranstalter: Landesfachstelle Alleinerziehende

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