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Seit dem Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes sind pädagogische Fachkräfte gesetzlich verpflichtet das Wohl der Kinder in ihrer Einrichtung zu gewährleisten und sie vor Gefahren zu schützen. Die Kita ist ein wichtiger Schutzort für Kinder, denen außerhalb der Kita Gewalt widerfährt. Um diesem Schutzauftrag gerecht zu werden und die Verantwortung für die Entwicklung der Kinder übernehmen zu können, bedeutet dies, die familiäre Lebenssituation der Kinder im Blick zu haben und mit den Eltern erziehungspartnerschaftlich das Wohl und die Entwicklung des Kindes zu gestalten.

Erste Hinweise sind oftmals verbunden mit einem unguten Bauchgefühl – „dass da was nicht stimmt“. Was ist zu tun, wenn ich als pädagogische Fachkraft beobachte, dass das Kindeswohl gefährdet ist? Wie können meine Beobachtungen mit den Eltern so kommuniziert werden, dass die Zusammenarbeit nicht gefährdet ist? Was muss ich tun, wenn Kinder misshandelt, durch entwürdigende Behandlungen gedemütigt oder missbraucht werden?

Wie kann ich das Kind unterstützen? Wie kann ich eine Kindeswohlgefährdung abwenden und die Förderung des Kindeswohls mehr in den Fokus nehmen? Wie kann ich mit der Belastung umgehen? Wie kann ich gut auf mich selbst achten und für mich sorgen in dieser Situation? Wie kann der Prozess erfolgreich gestaltet werden? All dies sind Fragen, die bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung relevant werden.

In dieser Fortbildung werden wir uns anhand von konkreten Fällen und alltäglichen Situationen mit diesen Fragen auseinandersetzen.


Ziele und Inhalte:

  • Kennenlernen der rechtlichen Rahmenbedingungen – Schutzauftrag bei
    Kindeswohlgefährdung
  • Sensibilisierung für die Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung
  • Anwendung der Arbeitshilfe des Kreises Bergstraße bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
  • Einbeziehung des Trägers, der Leitung und der Teams
  • Aufzeigen fachlicher Handlungsmöglichkeiten und Handlungsgrenzen
  • Ziel- und ressourcenorientierte Gespräche mit Eltern und Kindern führen bei einer Kindeswohlgefährdung
  • Wie können Kinder in dieser Situation beteiligt und gestärkt werden (Partizipation)
  • Wie können die Eltern frühzeitig in den Prozess mit einbezogen und unterstützt werden
  • Selbstfürsorge und Achtsamkeit bei Kindeswohlgefährdung
  • Eigene Handlungsstrategien anhand von aktuellen Fällen in Form von Fallbesprechungen reflektieren
  • Kooperation mit insoweit erfahrenen Fachkräften (iseF) und Jugendamt


Termin

Mo. 15. / Di. 16. Sept. & Mo. 27. Okt. 2025

Uhrzeit

9:00 – 16:30 Uhr

Ort

Heppenheim, Hotel Am Bruchsee – Raum Schloßberg

Kosten

120,00 Euro

Referent

Winfried Herr, Supervisor, Familientherapeut, Kinder- und Jugend-lichen-Psychotherapeut