Info
Kinder unterliegen einem besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Schutzauftrag. Die Kindertageseinrichtungen stellen hierbei einen wichtigen Schutzort für Kinder dar, die im häuslichen Umfeld einer Kindeswohlgefährdung ausgesetzt sind. Um diesem Schutzauftrag gerecht zu werden und die Verantwortung für die Entwicklung der Kinder übernehmen zu können, ist die familiäre Lebenssituation der Kinder im Blick zu behalten und mit den Eltern erziehungspartnerschaftlich das Wohl und die Entwicklung des Kindes zu gestalten. In dieser Fortbildung werden wir uns unter Einbezug von konkreten Fällen und alltäglichen Situationen mit diesem Thema auseinandersetzen. Anhand der vom Jugendamt des Kreises Bergstraße erarbeiteten Arbeitshilfe für kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung werden wir uns mit den Verfahrensabläufen vertraut machen, um Handlungssicherheit zu erlangen. Ziele und Inhalte:
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Termin Uhrzeit Ort Kosten Referentinnen | Do 04.03.2027 & Do 11.03.2027 9:00 – 16:30 Uhr Heppenheim, Graben 15, Landratsamt, Raum Bergstraße 80,00 Euro Agnes Manka (Elementarpädagogin, Fachberaterin), Marion Bender-Krämer & Anna Hassenfratz (Kinderschutzkoordinatorinnen) | |