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Das Recht des Kindes auf Gehör (p32/2022)

Die Pflicht des Erwachsenen, das Kind zu verstehen – Perspektivwechsel im Dialog mit dem Kind
Das Kind ist Grundrechtsträger und Subjekt. Wir sprechen mit dem Kind, weil es ein „Recht auf Gehör” hat. Nicht der Erwachsene führt das Kind im Dialog. Das Kind hat die Gesprächsführung und die erwachsene Gesprächspartner*in folgt dem, was sie vom Kind und seinen Wünschen versteht. Das Kind wird jedoch oft zum Objekt deklassiert, instrumentalisiert, wenn die Fachkraft mit dem Kind spricht, weil sie selbst Antworten braucht. Jedes Kind muss in seiner Einzigartigkeit gesehen und geschätzt werden. Feinfühligkeit und Achtung vor dem Kind muss gewollt und gekonnt sein. Ziel der pädagogischen Interaktion ist es, das Kind in seiner Subjektstellung zu versichern und zu stärken.
Mit Kindern zu sprechen, ihnen zu folgen, anstatt sie zu führen, ist wichtiger Bestandteil von Kinderschutz. Nur wenn Kinder sich mitteilen, ob verbal oder nonverbal, ist es Fachkräften möglich, Signale zu erkennen, die auf Bedürfnisse der Kinder oder auf Gefahren für das Kindeswohl hinweisen. Die Reflexion der eigenen Haltung zum Sprechen mit dem Kind ist wichtiger Bestandteil pädagogischer Professionalität und des Kinderschutzes in Kindertageseinrichtungen. Im Seminar werden Gesprächsgrundlagen, Kinderrechte, basale kindliche Bedürfnisse sowie Strategien des Kinderschutzes erarbeitet.

Seminarleitung: Dr. Katharina Maucher, Dipl.-Psychologin und Erziehungswissenschaftlerin

Termin: 12.07.2022, 9:00-16:00 Uhr

Ort: LAG Seminarzentrum NeueRäume

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